(in der Fassung der 33. VV vom 20. Mai 2003 in Berlin, redaktionell überarbeitet Juni 2016)
Die unterzeichnenden Organisationen bilden eine Arbeitsgemeinschaft zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Sicherheit und Gesundheit in der Binnenschifffahrt. Das Ziel der Arbeitsgemeinschaft soll erreicht werden durch
Der Ausschuss arbeitet entsprechend der am 6. Juli 1972 in Straßburg beschlossenen und am 20. Mai 2003 in Berlin überarbeiteten Geschäftsordnung.
Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen "Internationaler Ausschuss zur Verhütung von Arbeitsunfällen in der Binnenschifffahrt", Comité International de Prévention des Accidents du Travail de la Navigation Intérieure (CIPA), im Folgenden kurz "Ausschuss" genannt.
Artikel 1
Mitglieder des Ausschusses
Mitglieder des Ausschusses sind die Unterzeichner dieser Vereinbarung.
Artikel 2
Vorsitz
Artikel 3
Tagungen
Der Ausschuss wird grundsätzlich mindestens einmal im Jahr durch den Vorsitzenden einberufen.
Ferner beruft dieser den Ausschuss auf ausdrücklichen Antrag von mindestens einem Drittel der
Mitglieder ein.
Artikel 4
Einladung und Tagesordnung
Artikel 5
Beschlussfähigkeit
Artikel 6
Abstimmung
Artikel 7
Sitzungsberichte
Über alle Sitzungen des Ausschusses wird ein Sitzungsbericht gefertigt.
Artikel 8
Arbeitsgruppen
Artikel 9
Öffentlichkeit
Die Sitzung des Ausschusses und der Arbeitsgruppen sind nicht öffentlich.
Artikel 10
Beschlüsse des Ausschusses
Artikel 11
Verwaltungsbestimmungen
Das Sekretariat wird verwaltungsmäßig von der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (Anmerkung: seit 01.01.2016 Rechtsnachfolgerin der Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft) wahrgenommen; bei der Wahrnehmung seiner Auf-gaben untersteht es jedoch ausschließlich dem Ausschuss. Ihm obliegen die Aufstellung der Tagesordnung, die Führung des Protokolls und die Abfassung der Sitzungsberichte. Es übernimmt die Verteilung der Dokumente und verwaltet die Registratur.
Artikel 12
Beitritt
Jede Organisation, die kraft Gesetzes oder als beruflicher Verband von Arbeitgebern oder
Arbeitnehmern die Verhütung von Arbeitsunfällen in der Binnenschifffahrt zur Aufgabe hat, kann Mitglied des Ausschusses werden; dies geschieht durch eine an das Sekretariat gerichtete schriftliche Erklärung, die vom Ausschuss mit einer Mehrheit von Zweidrittel seiner Mitglieder genehmigt werden muß. Artikel 6b gilt entsprechend.
Artikel 13
Austritt
Jedes Mitglied kann aus dem Ausschuss austreten, indem es diese Entscheidung dem Sekretariat bekanntgibt, dieses teilt den Austritt den anderen Mitgliedern mit.
Artikel 14
Änderungen
Diese Satzung kann mit einer Mehrheit von Zweidrittel der Mitglieder des Ausschusses
geändert werden. Artikel 6 Buchstabe b gilt entsprechend.
Berlin, den 20. Mai 2003
Mitgliedsorganisationen CIPA (Stand 20. Mai 2003)
mit Datum der Unterzeichnung der Geschäftsordnung oder Wirksamwerden ihres Beitritts
Association de Prévention des Accidents du Travail de la Batellerie – Paris, Le Président Piketty | |
21. September 1972 | Schweizerische Unfallversicherungsanstalt – Luzern, Direktor R. Richard |
21. September 1972 | Ministère de L´Emploi et du Travail, Administration de la sécurité du travail – Bruxelles, M. A. Laurent |
19. Dezember 1972 | Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Unfallverhütungsdienst – Wien, i.V. Herr Kdolsky |
15. Januar 1973 | Assurance Accidents Industrielle Prévention accidents – Luxembourg, M. Demuth |
25. Januar 1973 |
Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft – Duisburg, Hauptgeschäftsführer Birkemeier
Anmerkung: seit 01.01.2016 Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, die nun als Mitglied für die Unfallversicherung in der Binnenschifffahrt vertreten ist. |
30. Januar 1990 | Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr – Wien, Herr Poinstingl |
20. Mai 2003 |
Bundesverband Unfallkassen - München, Herr Lacina
Anmerkung: seit 01.06.2007 Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – DGUV, die nun als Mitglied für die Unfallversicherung in der Binnenschifffahrt vertreten ist. |
Hier können Sie die Geschäftsordnung der CIPA im PDF-Format downloaden.
>> Geschäftsordnung